Das Rettungsdienstpersonal muss im täglichen Dienst mit einer großen Zahl von medizintechnischen Geräten umgehen. Mögliche Fehlbedienungen oder Schäden am Gerät sind hierbei nie auszuschließen. Seit 1995 regelt das Medizinproduktegesetz (MPG) die Inbetriebnahme, den Umgang und die Wartung der MPG-pflichtigen Geräte. Das Gesetz sieht unter anderem die Bestellung von Gerätebeauftragten in einem Unternehmen/Rettungsdienst vor.
Mitarbeiter im Rettungsdienst, die an der Aufgabe interessiert sind oder in der Zukunft als Medizinprodukte-Beauftragter eingesetzt werden sollen.
40 Stunden
Zertifikat des Bildungszentrums
Andre Koch
Lehrrettungsassistent, Bereichsleiter Rettungsdienstausbildung
2018: 400,- Euro
Kurs 15
19.11. - 23.11.2018
Bildungsurlaub
Entsprechend der Ländergesetzgebung möglich, bitte sprechen Sie uns an.